Geerbete Immobilie verkaufen oder vermieten?

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Geerbete Immobilie vermieten oder verkaufen?

Geerbete Immobilie verkaufen oder vermieten?

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und wollen sich über die Möglichkeiten zur Vermietung oder des Verkaufs informieren von Geerbete Immobilie?

Anbei erhalten Sie einige Informationen und Tipps worauf Sie achten sollten.

Für die Hinterbliebenen ist die Situation mit der Erbschaft meist sehr komplex und aufwändig. Neben der Organisation der Bestattung müssen Unterlagen gesichtet und der Nachlass optimal betreut werden. Außerdem sind die Gedanken und Trauer um den Verstorbenen im Vordergrund und erschweren die Organisation (verständlicherweise) erheblich. Wenn dann noch eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist sind die Betroffenen mit der Situation häufig überfordert, oft werden dadurch falsche Entscheidungen getroffen.

Bitte beachten Sie die folgenden 5. Punkte von Geerbete Immobilie:

  1. Muss das Erbe bzw. die Immobilie geteilt werden?
  2. Erbe annehmen oder ausschlagen?
  3. Änderung des Grundbucheintrags
  4. Erbschaftssteuer
  5. Wie geht es weiter? Fragenkatalog für weitere Themen

1. Muss das Erbe bzw. die Immobilie geteilt werden?

Im Vorfeld sollte geklärt werden ob das Erbe geteilt werden muss. Hier stellt sich die Frage: “Wer ist an dem Erbe beteiligt und zu welchen Prozenten wird es aufgeteilt”? Muss eine Immobilie auf mehrere Erben verteilt werden ist zu dem Verkauf des Objekts zu raten. Hier kann der Erlös aus dem Verkauf gerecht an alle Eigentümer verteilt werden.

2. Erbe annehmen oder ausschlagen?

Als Erbender übernehmen Sie die Erbschaft als Ganzes (§ 1922 Absatz 1 BGB), das bedeutet, dass Sie nicht nur Vermögenswerte und Besitztümer erhalten sondern auch Verbindlichkeiten und gegebenenfalls Schulden übernehmen. Sie haften bei einer Übernahme der Erbschaft mit ihrem eigenen Vermögen. Sollte zum Beispiel ein Kreditvertrag für das geerbte Objekt bestehen, übernehmen Sie als Erbender die monatliche Rate hierfür. Hier ist abzuwägen wieviel bereits getilgt worden ist und zu welchem Preis ggf. ein Verkauf realisiert werden kann. Desweitern ist zu prüfen ob eine Hypothek auf das Objekt läuft.

Wir empfehlen Ihnen sich einen exakten Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers zu verschaffen. Eine Bestandsaufnahme der finanziellen Situation des Erblasser erfordert reichlich Zeit, daher besteht die Möglichkeit eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Hiermit lässt sich eine Gläubigerbefriedigung sicherstellen und die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränken (§1975 und §1981).

Erbschein:

Der Erbschein belegt die rechtmäßigen Erben. Zu beantragen ist der Erbschein im ansässigen Amtsgericht des Erblassers. Vorraussetzung für den Erhalt des Erbscheins ist die Annahme der Erbschaft. Sollte ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegen, ist ein Erbschein ggf. nicht notwendig.

3. Grundbucheintrag ändern von Geerbete Immobilie:

Die Erben müssen die Änderung im Grundbucheintrag beantragen, da mit dem Erbe der Eintrag unrichtig geworden ist. Der Antrag zur Berichtigung des Grundbucheintrags ist an das ansässige Grundbuchamt schriftlich zu kommunizieren. Ein Notar ist hierfür nicht erforderlich.

4. Erbschaftssteuer

Die zu bezahlende Erbschaftssteuer bezieht sich auf den Verkehrswert der Immobilie. Der Grundbesitz wird mit bis zu 60 % des Verkehrswerts versteuert. Die Freibeträge sind für Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 € und für den Ehepartner 500.000 €.

5. Wie geht es weiter?

Im Bereich der Immobilienwirtschaft gibt es viele Aspekte die zu beachten sind. Mit der Sammlung von Fragenstellungen möchten wir Sie auf einige Themen aufmerksam machen. Hiermit vereinfachen wir hoffentlich ihre Entscheidung zum Verkauf oder Vermietung des geerbeten Objekts.

Wo befindet sich das Objekt?

Ist die Immobilie zu weit entfernt um Sie “im Auge zu behalten”? Wir raten Ihnen dazu, nur Objekte in ihrem Bestand zu halten, welche für Sie leicht zu erreichen sind. Es könnte zum Wechsel der Mieter kommen oder Schäden am Haus entstehen, welche ihre Aufmerksamkeit erfordern. Das Eigentum von Immobilie verpflichtet und kann bei einer sorgfältigen Betreuung sehr zeitaufwendig sein.

Besteht eine emotionale Bindung zu dem Objekt?

  • Sie möchten das Objekt vermieten um es in ihrem Bestand zu halten.
  • Sie beauftragen mich für die Vermittlung ihres Objekts hinsichtlich Verkauf oder Vermietung.

Verkaufe ich das Objekt über einen Immobilienmakler?

Sie möchten die Immobilie verkaufen, wissen jedoch nicht ob Sie einen Immobilienmakler beauftragen sollen? Hier finden Sie alle Vor- und Nachteil zur Beauftragung eines Immobilienmaklers.

Wann ist die beste Zeit um die Immobilie zu verkaufen?

Für den besten Zeitpunkt des Verkaufs gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen bezüglich des optimalen Verkaufzeitpunktes.

Wie hoch ist der Wert/ Verkaufspreis der geerbten Immobilie?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Hierzu würden wir Ihnen gerne mit einer Wertanalyse weiterhelfen. Kontaktieren Sie mich hierzu!

Wie lange benötigt eine erfolgreiche Immobilienvermittlung?

Für einen erfolgreichen Verkauf sollten Sie sich hinsichtlich des Verkaufspreises gedulden. Oft möchten Eigentümer den Verkaufserlös schnellstmöglich erhalten, weil bereits die nächsten Projekte in Planung sind. Selbstverständlich verstehen wir das und unterstützen Sie auch bei ihrem Vorhaben. Bei einem Verkauf über unser Unternehmen werden wir das Objekt über unterschiedliche Verkaufskanäle anpreisen. Mit der Vielzahl von Ausschriebungen ermöglichen wir eine große Anzahl von potentiellen Käufern zu gewinnen und können damit die Dauer der Vermittlung erheblich kürzen.

Jedoch möchten wir Ihnen die Frage nun doch offen beantworten: Wir rechnen mit einer Vermittlungsdauer von einem Haus oder einer Wochung im Großraum Stuttgart von 3 – 6 Monaten.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Verkauf einer Immobilie?

Anbei finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Unterlagen “Checkliste zum Immobilenverkauf

Ist die Immobilie vermietet?

Die Immobilie die Sie geerbt haben ist vermietet? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Verkauf von vermieteten Immobilien.

Dieser Fragenkatalog wird durch mich regelmäßig erweitert. Sollten Sie Fragen haben freue ich mich über ihre Kontaktaufnahme. Ich hoffen ich konnten Ihnen ihre Entscheidung etwas erleichtern und Sie haben sich nun ein Bild darüber machen können, ob Sie das Objekt verkaufen oder vermieten möchten. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine erfolgreiche Vermittlung Geerbete Immobilie verkaufen.

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