Förderung der Eigentumsfinanzierung von Familien
Immobilienkauf von Familien, Das Land Baden Württemberg unterstützt, mit der Förderung der Eigentumsfinanzierung “Z 15-Darlehen”, Familien beim Erwerb der eigenen vier Wände. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können mit der Z 15- Darlehen Förderung einen langzeitigen, zinsgünstigen Kredit erhalten. Neben dem Bau und Erwerb von Wohnraum werden auch Erweiterungsmaßnahmen bei bestehenden Objekten gefördert. Das jedoch nur wenn Sie durch diese Maßnahme neuen Wohnraum schaffen (z.B. beim Ausbau des Dachgeschosses).
Die Förderung erhalten Bauherren, Immobilienerwerber oder Eigentümer fur immobilien:
- welche die Immobilie in Eigenbedarf bewohnen
- die noch kein Wohneigentum besitzen
- die mit einem schwerbehinderten Menschen im Haushalt leben (hier auch ohne Kinder möglich)
- welche, die unten aufgeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten
Einkommensgrenzen:
- 2 Personenhaushalt 56.000€
- 3 Personenhaushalt 65.500€
- 4 Personenhaushalt 75.000€
- 5 Personenhaushalt 84.500€
- jede weitere Person 9.500€
Darlehenssumme beim Erwerb von Immobilien
Für den Bau und Erwerb von Neubauprojekten gibt es folgende Darlehenssummen:
Anzahl minderjähriger
Kinder |
Max. Darlehenssumme |
1 | 200.000€ |
2 | 240.000€ |
3 | 270.000€ |
4 | 292.000€ |
5 | 306.000€ |
jedes weiter Kind | 13.000€ |
Für den Erwerb von Bestandsimmobilien gilt folgendes:
Anzahl minderjähriger
Kinder |
Max. Darlehenssumme |
1 | 160.000€ |
2 | 192.000€ |
3 | 216.000€ |
4 | 234.000€ |
5 | 245.000€ |
jedes weiter Kind | 10.500€ |
Förderung für wachsende Familien
Für wachsende Familien besteht die Möglichkeit eine Ergänzungsförderung zu beantragen. Hierbei besteht die Möglichkeit einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Bewilligt wird die Förderung wenn im Zeitraum von 6 Jahren ein weiteres Kind zum Haushalt hinzukommt.
Folgende Tilgungszuschuss bestehen in dem Programm 2017:
- ein hinzukommendes Kind 7.000 €
- zweites hinzukommendes Kind 5.500 €
- drittes hinzukommendes Kind 4.000 €
- jedes weitere Kind 2.500 €
Zu beachten ist jedoch, dass bei der Förderung “Z 15-Darlehen” ein Eigenkapital zwischen 15 und 25 % vom Eigentümer erforderlich ist. Sollten Sie durch handwerkliche Eigenleistung einige Tätigkeiten selbst übernehmen kann das erforderlich Eigenkapital auf 8,5 % minimiert werden.
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