Vermietete Immobilie ( Haus oder Wohnung ) verkaufen

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vermietete Immobilie verkaufen

Vermietete Immobilie ( Haus oder Wohnung ) verkaufen?

Sind Sie ein Apartment- oder Hausbesitzer und möchten Ihre Mietimmobilie verkaufen? Im Anhang finden Sie alle wichtigen Informationen.

Gesetzliche Regelung:

Nach BGB § 566 wird die Übergabe einer Mietwohnung wie folgt geklärt. Der Käufer ersetzt den Eigentümer im bestehenden, bereits unterzeichneten Mietvertrag, so dass der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis übernimmt. Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich.

Der aktuelle Eigentümer ist für die letzte Stromrechnung verantwortlich. Der Eigentümer ist für den Zeitraum verantwortlich, in dem die Immobilie im Besitz war. Der neue Eigentümer muss daher den gesamten Abrechnungszeitraum sicherstellen, Vorauszahlungen berücksichtigen und gegebenenfalls Gutschriften auszahlen. Bei der Übergabe der vermietete Immobilie verkaufen ist es wichtig, die Kaution des Mieters vom Vorbesitzer auf den neuen Eigentümer zu übertragen.

Zielgruppen für den Kauf von Mietobjekten:

Eine mögliche Zielgruppe für den Verkauf von Mietobjekten sind Kapitalinvestoren. Für einen Investor sind die Höhe der Miete und die Bedingungen im Mietvertrag sehr wichtig, daher sollte die Miete dem aktuellen Mietindex in der Region entsprechen. Eine deutlich zu niedrige Miete, beispielsweise durch einen langfristigen Mietvertrag, könnte einen Investor abschrecken. Die Miete kann nach dem Kauf nur erhöht werden, wenn in den letzten 12 Monaten keine Mieterhöhung stattgefunden hat und die Miete in den letzten drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent gestiegen ist.

Eine weitere Zielgruppe für begehrte Immobilien sind Käufer, die planen, die Immobilie selbst zu nutzen; Die Mietdauer ist hierfür im Mietvertrag wichtig. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag oder wird auf die gesetzlichen Fristen verwiesen?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer:

0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate im Voraus
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate im Voraus
Ab 8 Mietjahren: 9 Monate im Voraus

Die Kündigung eines Mietvertrags mit der Erklärung des persönlichen Gebrauchs ist nach Eintragung in das Grundbuch möglich. Als neuer Eigentümer sollten Sie den Hintergrund der Kündigung bei der Kündigung des Mietvertrags erläutern. Dies könnte beispielsweise durch eine kürzere Entfernung zur Arbeit oder einen größeren Wohnraum gewährleistet werden, wenn die Familie wächst. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Mieter die Kündigung aufgrund der Sozialklausel (z. B. Alter, Schwangerschaft) anfechten kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und lassen Sie den Anwalt gleichzeitig die Mitteilung erstellen.

Beim Verkauf einer gemieteten Immobilie ist außerdem Folgendes zu beachten:

Bitte beachten Sie auch, dass der Verkauf von Mietobjekten teurer ist. Achten Sie auf die Gefühle des Mieters und seine Verfügbarkeit. Zum Beispiel kann der Mieter sehr befürchten, dass er die Wohnung verlassen und damit die Besichtigungen boykottieren muss. Darüber hinaus muss die Immobilie verantwortungsbewusst durch die persönlichen Gegenstände des Mieters fotografiert werden.

Wir haben bereits viel Erfahrung im Verkauf von Mietobjekten und möchten auch Ihr Objekt verkaufen. Anbei erfahren Sie mehr über unsere Philosophie, Herangehensweise und Referenzen.

Haben Sie die gemietete Wohnung geerbt? Dann möchten wir Sie auf folgenden Artikel aufmerksam machen: Erbschaft vermieten oder verkaufen?

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