KfW Förderungen bei Bestandsimmobilien

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Förderungen bei Bestandsimmobilien

KfW Förderungen bei Bestandsimmobilien / Immobilie

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt fortlaufend Programme und Förderungen zum Immobilienkauf oder der Sanierung von Immobilien zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einmal Zahlungen oder zinsgünstige Darlehen welche bei der eigenen Hausbank zu beantragen sind. Die KfW Förderungen sind aus zwei Sichten interessant für Immobilieneigentümer oder Immobilienerwerber, durch die Förderungen erhalten Sie einen günstigeren Zins und der Energieverbrauch ihrer Immobilie wird durch die Sanierungsmaßnahme deutlich verbessern.

Für den Erhalt eines Darlehens mit KfW Förderung sollte der Antragsteller 15-20 % (je nach Bundesland) des Gesamtbetrags der Finanzierung als Eigenkapital vorweisen. Dies ist jedoch mit der Hausbank im Detail zu besprechen.

 

Zuschuss bei energieeffizientem Sanieren durch Kfw:

Für eine Sanierung zum KfW-Haus oder einzelner energieeffizienten Sanierungen erhalten Sie bis zu 30.000 € Zuschuss pro Wohneinheit (Als Wohneinheit zählt ein abschließbarer Wohnraum mit separatem Eingang, Toilette, Küche und zum dauerhaften Wohnnutzen geeignet). Die KfW Förderung Kredit mit der Nummer 430 und 151 ist erhältlich für private Eigentümer, die eine Sanierung an ihrer Immobilie vornehmen oder einen bereits sanierten Wohnraum erwerben. Wohngebäude die vor dem 01.02.2002 den Bauantrag oder die Bauanzeige aufweisen.

Als Vergleichswert dient der KfW-Effizienzhaus-Standard. Der Jahresprimärenergiebedarf des zu sanierenden Objektes wird mit einem Neubauprojekt in Vergleich gesetzt. Je niedriger die Zahl desto höher die Energieeffizienz.

KfW-Effizienzhaus-Typ Höhe der förderfähige Kosten je Wohneinheit
KfW-55 30,0 %, bis zu 30.000 €
KfW-70 25,0 %, bis zu 25.000 €
KfW-85 20,0 %, bis zu 20.000 €
KfW-100 17,5 %, bis zu 17.500 €
KfW-115 15,0 %, bis zu 15.000 €
KfW-Denkmal 15,0 %, bis zu 15.000 €
Heizungs- oder Lüftungstausch 15,0 %, bis zu 7.500 €
Weitere Maßnahmen 10,0 %, bis zu 5.000 €

Zuschuss für weitere Sanierungsmaßnahmen (Förderung über 10,0 %, bis zu 5.000 €)

Sollten Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben können Sie auch mit “kleineren Maßnahmen” Förderungen erhalten:

  • Heizungstausch: Austausch einer nicht energieeffizienten Heizungsanlage (bis zu 15 % der förderfähigen Kosten)
  • Lüftungstausch: Einbauen einer Lüftungsanlage (bis zu 15 % der förderfähigen Kosten)
  • Dämmungen von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
  • Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten und Baubegleitungskosten für die anfallenden Sanierungsmaßnahmen
  • Austausch der Fenster und Außentüren:
  • So kann man zum Beispiel für den Austausch der Fenster bis zu 10 % des Rechnungsbetrags von der KfW bezuschusst bekommen. Kontaktieren Sie hierzu vor der Durchführung der Sanierungsmaßnahme einen Energieberater, der mit der Beantragung eines KfW Zuschusses Erfahrungen hat. Gegebenenfalls haben die Handwerker Ihnen den richtigen Ansprechpartner. Der Energieberater muss die technischen Gegebenheiten analysieren und die Maßnahme bewerten. Im Anschluss wird der Antrag an die KfW gesandt. Nach der Zustimmung von der KfW kann die Sanierungsarbeit beginnen. Mit Abschluss der Sanierung und dem Einreichen der Rechnung bei der KfW erhalten Sie 10% des Rechnungsbetrags.

Außerdem steht noch eine KfW Förderung Kredit Nummer 167 zur Verfügung, für Immobilieneigentümer, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Hier erhalten Sie bis zu 50.000 € bei einem effektiven Jahreszins von 1,31% bei 10 Jahre Zinsbindung.

 

Zuschuss bei der Baubegleitung

Sollten Sie für die energetische Sanierung eine Baubegleitung (Experten für Energieeffizienz, Architekt, usw.) beauftragen wird dies ebenfalls durch die KfW-Förderung Kredit 431 unterstützt. Hier werden bis zu 50 % je Vorhaben übernommen jedoch höchstens 4.000€. Anerkannt wir die Planung von Sanierungen an Wohneinheiten sowie die energetische Planung von Neubauprojekten. Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie auch für die Erstellung eines Zertifikates für nachhaltiges Bauen.

 

Zuschuss für Brennstoffzellensysteme

Falls Sie sich für ein stationäres Brennstoffzellensystem in ihrer Wohneinheit entschieden haben erhalten Sie eine Förderung Kredit 433 von bis zu 28.000€ je Brennstoffzelle. Anerkannt wird dies:

  • für Bestands- sowie Neubauimmobilien.
  • für Leistungsklassen zwischen 0,25 und 5,0 kW elektrische Leistung.

Förderungen erhalten Sie für:

  • Brennstoffzellensystem inkl. Einbau
  • 10 Jahre Wartungsvertrag
  • Kosten für die Baubegleitung (siehe Abschnitt oben)

KfW Zuschuss für Baudenkmal

Das Wohnen in einem geschützten Baudenkmal bringt einen besonderen Charm mit sich, leider ist es jedoch meist auch mit hohen Nebenkosten verbunden. Durch die Auflagen des Denkmalschutzes ist eine energetische Sanierung leider nur bedingt möglich.

Gefördert werden beim Baudenkmal die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit bis zu 100.000€ oder der Austausch von Fenster und Heizung mit jeweils 50.000€. Ob ihr Baudenkmal über diese KfW-Förderung verfügen kann müssen Sie mit der Denkmalbehörde oder dem Bauamt besprechen fur Förderungen bei Bestandsimmobilien.

Abhängig ist das von folgenden Punkten:

 

  • Liegt das Objekt in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet.
  • Ist es im Schutzbereich der Altstadtsatzung.
  • Zählt es aus anderen Gründen zur örtlichen, zu erhaltenden Bausubstanz.
  • Das Objekt ist ein Baudenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz der Länder

Sollten Sie über eine KfW Förderung nachdenken raten wir Ihnen dazu im guten Austausch mit dem Energieberater und der Bank zu stehen.

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